Ihr Buchhalter in München und Umgebung
 

Willkommen bei Eleftherios Demertzis Buchhaltungsservice

Laufende Buchhaltungsarbeiten kosten Zeit, Geld und Nerven. Ich übernehme das für Sie, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Als Buchführungsbüro nach § 6 StBerG biete ich eine effiziente, digitale und kostengünstige Lösung für Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung.

Erfahrung, auf die Sie zählen können

Mein Name ist Eleftherios Demertzis. Ich bin gelernter Steuerfachangestellter mit einer Weiterbildung zum Steuerfachwirt und blicke auf über 12 Jahre Berufserfahrung zurück. In dieser Zeit konnte ich umfassende Einblicke in unterschiedlichste Branchen gewinnen, ein Erfahrungsschatz, der heute meinen Mandanten zugutekommt.
Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung in den Bereichen laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung sowie Büroservice und Unternehmensberatung. Besonderen Wert lege ich auf moderne, effiziente Lösungen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Erledigung Ihrer laufenden Buchhaltung und Lohnabrechnung – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf

Wir freuen uns Sie kennen zu lernen.

Sie möchten mehr über unsere Leistungen in Buchhaltung und Unternehmensberatung erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie individuell und kompetent.

„Es ist besser, ungefähr richtig zu sein, als genau falsch.“
 Warren Buffet

Mit uns behalten Sie den Überblick über Ihre Zahlen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten verlässlich und handlungsorientiert aufbereitet sind – für fundierte Entscheidungen ohne Risiko.

Rechtsgrundlage Buchhaltungsbüro

Das Steuerberatungsgesetz eröffnet seit 1981 die Möglichkeit, als selbstständiger Buchhalter tätig zu sein. Die rechtlichen Vorgaben sind in § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.

Selbstständige Buchhalter übernehmen die laufende Buchführung für Unternehmen aus Handel, Handwerk und freien Berufen. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Erfassung, Kontierung und Ordnung der laufenden Geschäftsvorfälle einschließlich umsatzsteuerlicher Entscheidungen
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Controlling und individuelle Unternehmensreports
  • Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung
  • Digitalisierung von Belegen, digitaler Datenaustausch zwischen Buchhaltungsbüro und Mandanten, Bereitstellung von Programmen für digitale Archivierung

Aufgaben der Steuer- und Rechtsberatung, die ausschließlich Steuerberatern vorbehalten sind, gehören nicht zum Leistungsumfang selbstständiger Buchhalter.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.